Das FlexKapGG sieht die Möglichkeit formwechselnder Umwandlungen vor. Daher können FlexCo in GmbH oder AG und umgekehrt GmbH oder AG in FlexCo umgewandelt werden. Die Umwandlungen sind identitätswahrend; es wird also kein Vermögen übertragen, es kommt weder zur Gesamtrechtsnachfolge noch zur Einzelrechtsnachfolge. Die umgewandelte Gesellschaft wird bloß im neuen „Rechtskleid“ fortgesetzt.