Die FlexCo kann eigene Anteile erwerben, wobei Geschäftsanteile und Unternehmenswert-Anteile erfasst sind. Die Erwerbsgründe selbst sind beschränkt und es bestehen teilweise verschiedene zusätzliche Voraussetzungen (wie eine Begrenzung des Erwerbs eigener Anteile auf ein Drittel oder die Finanzierbarkeit durch frei ausschüttbares Vermögen). Eigene Anteile gewähren grds keine Herrschaftsrechte. Unter Umständen müssen eigene Anteile innerhalb eines oder dreier Jahre veräußert und andernfalls eingezogen werden.