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Firmenbuch - Vertrauensschutz

UnternehmensrechtAllgemeines UnternehmensrechtWeberOktober 2024

An die Eintragung einer bestimmten Tatsache oder eines bestimmten Rechtsverhältnisses in das Firmenbuch knüpft der Gesetzgeber verschiedenste Wirkungen. Der Rechtsverkehr soll einer eingetragenen Tatsache sowie dem aktuellen Stand des Firmenbuchs Glauben schenken können.

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