Das Verfahren in Firmenbuchsachen wird vor den mit Handelssachen betrauten Gerichtshöfen erster Instanz im Wesentlichen nach den Grundsätzen des außerstreitigen Verfahrens geführt. In firmenrechtlichen Verfahren kommt verfahrensrechtlichen Fragestellungen oftmals eine ähnliche (wenn nicht größere) Bedeutung zu wie sich aus den Firmenbucheingaben ergebenden materiell-rechtlichen (zB gesellschaftsrechtlichen) Fragen.