vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Firmenbuch - Öffentlichkeit

UnternehmensrechtAllgemeines UnternehmensrechtWeberApril 2024

Das Firmenbuch dient der Publizität eintragungspflichtiger Tatsachen, an deren Veröffentlichung sich auch bestimmte Rechtsfolgen knüpfen: der Geschäftsverkehr kann in einem bestimmten Umfang auf die Richtigkeit und Vollständigkeit des Firmenbuchs vertrauen (vgl Vertrauensschutz). Aus dieser Tatsache erklärt sich, dass das Firmenbuch öffentlich zugänglich ist (§ 9 UGB) und die Veröffentlichung im Firmenbuch auch in anderen Medien bekannt zu machen sind (§ 10 UGB).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte