Die Finanzpolizei ist eine eigene Organisationseinheit, deren Organe für die Abgabenbehörden handeln. Ihnen kommt das Recht zu, zur Erfüllung von Kontrolltätigkeiten Grundstücke, Baulichkeiten und Betriebsräumlichkeiten zu betreten sowie die Identität von Personen festzustellen und Fahrzeuge anzuhalten.