Erwerbstätige Väter, die sich direkt nach der Geburt ihres Kindes zwischen 28 und 31 Tagen innerhalb von 91 Tagen ab dem Tag der Geburt intensiv und ausschließlich der Familie widmen (= Familienzeit), haben bei Erfüllung des sonstigen gesetzlich geregelten Voraussetzungen (Anspruch auf Familienbeihilfe, Lebensmittelpunkt der Familie in Österreich, gemeinsamer Haushalt, Erwerbstätigkeitserfordernis in den letzten 182 Tagen unmittelbar vor Bezugsbeginn) während dieser Familienzeit Anspruch auf den sogenannten Familienzeitbonus iHv € 52,46 täglich (= Wert 2024).