Die unentgeltliche Mitarbeit von (Ehe-)Partnern, Kindern oder anderen Familienmitgliedern im Betrieb kann zu Unklarheiten in Bezug auf das Vorliegen eines sozialversicherungspflichtigen Dienstverhältnisses führen. Um Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern oder die Verhängung von Strafen zu vermeiden, sollten bestimmte Regeln eingehalten werden. Das Bundesministerium für Finanzen, die österreichische Sozialversicherung und die Wirtschaftskammer haben diese in einem Merkblatt zusammengetragen, das als Orientierung helfen soll.