Beruflich bedingte Aufwendungen sind dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zu ersetzen. Fahrtkostenersätze für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel, Taxis etc, die anlässlich von Dienstreisen dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber geleistet werden, sind bei Vorliegen der entsprechenden Aufzeichnungen unter Vorlage der Originalbelege abgabenfrei. Unter gewissen Voraussetzungen bleiben auch Netzkarten für innerstädtische Verkehrsmittel bzw die ÖBB-Vorteilskarte, die ua auch für Privatfahrten genutzt werden können, abgabenfrei.