Aufgrund des in Österreich herrschenden Verbots der Selbsthilfe muss jemand, der einen Anspruch (zB eine Geldforderung) durchsetzen will, sich gerichtlicher Hilfe bedienen. Üblicherweise klagt er den Gegner und erwirkt einen so genannten Exekutionstitel (Zahlungsbefehl, Urteil). Diesen Exekutionstitel kann er dann in einem Exekutionsverfahren zwangsweise durchsetzen lassen. Die Voraussetzungen und das Verfahren sind selbst in der Exekutionsordnung (EO) geregelt. Jedes Exekutionsverfahren beginnt mit einem Exekutionsantrag, der in Österreich gewisse Formalitäten erfüllen muss.