Das Unionsrecht setzt sich aus dem Primärrecht, dem Sekundärrecht und dem Tertiärrecht zusammen. Ebenfalls Bestandteil des Unionsrechts sind völkerrechtliche Verträge und ggf Normen des allgemeinen Völkerrechts.
Das Unionsrecht setzt sich aus dem Primärrecht, dem Sekundärrecht und dem Tertiärrecht zusammen. Ebenfalls Bestandteil des Unionsrechts sind völkerrechtliche Verträge und ggf Normen des allgemeinen Völkerrechts.
