vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kompetenzen der EU

EuroparechtEuroparecht - AllgemeinesLöwAugust 2026

Die EU verfügt über keine universelle Zuständigkeit zur Regelung beliebiger Sachverhalte. Die Arten der Zuständigkeit sind in den Art 2 AEUV bis Art 6 AEUV geregelt. Zu unterscheiden ist zwischen der ausschließlichen Zuständigkeit, der geteilten Zuständigkeit sowie der unterstützenden, koordinierenden und ergänzenden Zuständigkeit.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte