Das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) ist in den Art 62–73 EuErbVO geregelt. IZm der EuErbVO dient es der Vereinfachung grenzüberschreitender Verlassenschaftsverfahren. Es ist ein Schriftstück das ua den Erben, Vermächtnisnehmern udgl ua zum Nachweis ihrer Rechtsstellung in einem anderen Mitgliedstaat dient.
Zweck
Art 63 EuErbVO sieht vor, dass das ENZ insb als Nachweis für