Ein Unternehmer muss im Zusammenhang mit bestimmten Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern, die auf elektronischem Wege (über eine Website) geschlossen werden, spezielle vorvertragliche Informationspflichten sowie Gestaltungsvorgaben einhalten. Besondere Informations- und (Form-)Erfordernisse sind auch für den telefonischen Abschluss von Verträgen vorgesehen. Verstöße gegen diese Vorgaben sind unterschiedlich sanktioniert.