Ein Erbvertrag ist ein vom Erblasser mit seinem Ehegatten bzw eingetragenem Partner abgeschlossener Vertrag, worin er diesen unwiderruflich zur Erbschaft beruft. Der Erbvertrag ist in den §§ 1249 ff ABGB geregelt.
Ein Erbvertrag ist ein vom Erblasser mit seinem Ehegatten bzw eingetragenem Partner abgeschlossener Vertrag, worin er diesen unwiderruflich zur Erbschaft beruft. Der Erbvertrag ist in den §§ 1249 ff ABGB geregelt.