Die Erbschaftsklage ist die Klage des besser berechtigten Erben. Sie steht nach erfolgter Einantwortung gegen den oder die Erben zu und ist eine Universalklage auf Herausgabe der Verlassenschaft oder einer Quote davon.
Einleitung
Das außerstreitige Verlassenschaftsverfahren hat den Zweck, das Erbrecht endgültig festzustellen (§ 161 AußStrG).