Mit der Erbantrittserklärung gibt die als Erbe infrage kommende Person dem Gericht/Gerichtskommissär gegenüber im Verfahren an, ob sie die Erbschaft antreten möchte oder nicht; und für den Fall, dass sie die Erbschaft antreten möchte, ob sie diese bedingt oder unbedingt antritt und zu welchem Teil bzw unter Berufung auf einen Erbrechtstitel.