vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entschädigung - Erwachsenenvertreter

FamilienrechtSachwalterschaft und ErwachsenenschutzRosenmayrJuni 2026

Der gerichtliche Erwachsenenvertreter hat einen jährlichen Entschädigungsanspruch, der sich von den Einkünften und dem Vermögen des Betroffenen errechnet. Darüber hinaus besteht ein Entgeltanspruch, wenn der gerichtliche Erwachsenenvertreter seine besonderen beruflichen Kenntnisse für die Besorgung von Angelegenheiten nützt, deren Besorgung sonst einem Dritten übertragen werden müsste.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte