Die Besteuerung des Eigenverbrauchs erfolgt gemäß dem Grundsatz der allgemeinen Verbrauchsbesteuerung. Die Entnahmen und die Nutzung von Gegenständen sind in bestimmten Fällen der Lieferung bzw der sonstigen Leistung gleichzustellen. Die Eigenverbrauchsbesteuerung bewirkt im Ergebnis eine Rückverrechnung des ursprünglich zu Recht vorgenommenen Vorsteuerabzugs.
Einleitung
Im UStG bestehen insgesamt vier Eigenverbrauchstatbestände: