Der sog Mini-One-Stop-Shop (MOSS), welcher eine vereinfachte einmalige Registrierung im Gemeinschaftsgebiet für elektronisch erbrachte B2C-Dienstleistungen von EU-Unternehmern iSd § 3a Abs 13 UStG betraf, lief mit 30. 6. 2021 aus und wurde durch eine Reihe von weiter gefassten One-Stop-Shop-Lösungen ersetzt. Diese werden im Briefing schematisch dargestellt und erläutert.