Die Leistungsortregelungen unterscheiden grundsätzlich zwischen Dienstleistungen an Unternehmer und Dienstleistungen an Nichtunternehmer. Von dieser Grundregel gibt es jedoch zahlreiche Ausnahmen, welche in § 3a UStG gesondert geregelt werden. Im Folgenden wird ein systematischer Überblick gegeben, welcher die Fülle an Leistungsortregelungen praxisnahe aufarbeitet und eine Hilfestellung bei der Beurteilung der Steuerbarkeit einer sonstigen Leistung darstellt.