vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entgelt - Verjährung und Verfall

Entgelt: Anspruch & AbrechnungRechtsgrundlagenThöny-MaierJänner 2024

Von Verfall spricht man, wenn mit Ablauf einer Verfallsfrist (auch Fallfrist, Ausschlussfrist oder Präklusivfrist genannt) ein Anspruch dem Grunde nach untergeht. Mit Ablauf der Verjährungsfrist hingegen bleibt der Anspruch bestehen. Er kann zwar nicht mehr eingeklagt, wohl aber gültig erfüllt werden. Die gesetzliche Verjährungsfrist für arbeitsrechtliche Ansprüche beträgt grundsätzlich drei Jahre (Ausnahme: Dienstzeugnis 30 Jahre). Verfallsfristen kann ein Kollektivvertrag oder der Einzelarbeitsvertrag vorsehen, auch gibt es gesetzliche Verfallsfristen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte