In Österreich ist kein gesetzliches Mindestentgelt festgelegt. Entgelt im arbeitsvertraglichen Sinn ist die Gegenleistung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer für seine Arbeitskraft. Einzelne Entgeltbestandteile, Fälligkeitsbestimmungen etc sind auf verschiedenste Gesetze aufgesplittert, deren Anwendungsbereich zudem uneinheitlich ist. Nur wenige Rechtsquellen gelten für Arbeiter und Angestellte gleichermaßen.