Der Kollektivvertrag für das Güterbeförderungsgewerbe unterscheidet zwischen Stunden-, Wochen- und Monatslöhnen, es gibt insgesamt sieben Lohngruppen. Die Höhe der Entlohnung der Arbeitnehmer hängt von der Betriebszugehörigkeit ab. Beim Urlaubszuschuss und der Weihnachtsremuneration wird hinsichtlich Fälligkeit und Höhe der Sonderzahlungen zwischen Arbeitnehmern differenziert, die zum Fälligkeitszeitpunkt ein oder noch kein ganzes Jahr im Betrieb beschäftigt sind. Im Zusammenhang mit den Bestimmungen über Tages- und Nächtigungsgelder gibt es eine eigene Definition des Dienstortes.