Der Arbeiter-Kollektivvertrag für das Güterbeförderungsgewerbe gilt fachlich für Unternehmungen, die bewilligungspflichtige gebundene Gewerbe der Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen ausüben. Persönlich erfasst er alle Arbeiter und Lehrlinge, die bei diesen Unternehmen beschäftigt werden. Der Kollektivvertrag sieht ua spezielle Bestimmungen hinsichtlich eines Urlaubs für Lehrabschlussprüfung, Weiterbildung und Überführungskosten vor. Die Verfallsfrist beträgt drei Monate. Betreffend Kündigungen ab 1. 7. 2021 wird das Güterbeförderungsgewerbe als eine Saisonbranche definiert.