Bei der Vermietung, Verpachtung oder beim Verkauf von Gebäuden oder Nutzungsobjekten (also von Häusern, Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten) muss ein Energieausweis vorgelegt und ausgehändigt werden. Er gibt Auskunft über den Energiebedarf und den zu erwartenden Verbrauch bei der Beheizungs- und Warmwasserbereitstellung.