Mütter und Väter können nach der Geburt eines Kindes ihr Dienstverhältnis auf eine Teilzeitbeschäftigung umstellen und/oder die Lage der Arbeitszeit vorübergehend ändern und dabei unter Kündigungsschutz stehen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei ist zwischen Arbeitnehmern zu unterscheiden, die einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Elternteilzeit haben, und Arbeitnehmern, die eine Elternteilzeit mit dem Arbeitgeber vereinbaren müssen, weil die Voraussetzungen für den Rechtsanspruch auf Elternteilzeit nicht erfüllt sind.