Die CUI („Einheitliche Rechtsvorschriften über die Nutzung der Infrastruktur im internationalen Eisenbahnverkehr") regeln die Nutzung von Eisenbahninfrastruktur zwischen (Eisenbahninfrastruktur)Betreiber und Beförderer zum Zwecke der Durchführung internationaler Eisenbahnbeförderungen im Sinne der CIV und der CIM. Die CUI stellen den Anhang E des „Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr“ (COTIF), StF: BGBl. Nr. 225/1985, dar. Die Anwendung der CUI auf rein innerösterreichische Eisenbahnbeförderungen ergibt sich durch § 31 EisbBFG.