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Eisenbahnfrachtrecht - CUV/AVV

UnternehmensrechtTransportrechtMotter/BretschneiderAugust 2023

Die CUV („Einheitliche Rechtsvorschriften für Verträge über die Verwendung von Wagen im internationalen Eisenbahnverkehr") regeln die Verwendung von Eisenbahnwagen als Beförderungsmittel zwischen Eisenbahnverkehrsunternehmen und Wagenhalter. Die CUV stellen den Anhang D des „Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr“ (COTIF), StF: BGBl. Nr. 225/1985, dar. Die Anwendung der CUV auf rein innerösterreichische Eisenbahnbeförderungen ergibt sich durch § 30 EisbBFG. Die CUV werden regelmäßig durch den vertraglichen AVV („Allgemeiner Vertrag für die Verwendung von Güterwagen“) ergänzt.

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