Die CUV („Einheitliche Rechtsvorschriften für Verträge über die Verwendung von Wagen im internationalen Eisenbahnverkehr") regeln die Verwendung von Eisenbahnwagen als Beförderungsmittel zwischen Eisenbahnverkehrsunternehmen und Wagenhalter. Die CUV stellen den Anhang D des „Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr“ (COTIF), StF: BGBl. Nr. 225/1985, dar. Die Anwendung der CUV auf rein innerösterreichische Eisenbahnbeförderungen ergibt sich durch § 30 EisbBFG. Die CUV werden regelmäßig durch den vertraglichen AVV („Allgemeiner Vertrag für die Verwendung von Güterwagen“) ergänzt.