Um markenrechtlichen Schutz genießen zu können, muss das Kennzeichen in das Markenregister eingetragen werden. Der Schutz besteht allein aufgrund der Eintragung. Eine tatsächliche Verwendung der Marke im geschäftlichen Verkehr ist grundsätzlich nicht erforderlich. Vor der Anmeldung ist zu prüfen, ob etwaige Eintragungshindernisse bestehen, da diese zur Abweisung des Anmeldeantrags führen können.