vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Einstweilige Verfügung

UnternehmensrechtUWGBaumgartnerSeptember 2024

Grundlage der Einstweilige Verfügung (EV) nach UWG ist die Bescheinigung eines bereits erfolgten oder unmittelbar drohenden Verstoßes des Antraggegners gegen eine wettbewerbsrechtliche Norm. Im Unterschied zu EV  der EO muss der Antragsteller aber keine konkrete Gefährdung und auch keine besondere „Dringlichkeit“ oder „Eilbedürftigkeit“ bescheinigen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte