Die Zuteilung der Beweislast ist essentiell, da sie im Fall der Beweislosigkeit über Sieg oder Niederlage entscheidet. Nach der allgemeinen zivilprozessualen Beweislastverteilung hat jede Partei die für ihren Rechtsstandpunkt günstigen Sachverhalte zu behaupten und unter Beweis zu stellen. Das UWG enthält davon abweichende besondere Beweislastregeln. Dabei ist besonders zu beachten, dass die für vergleichende Werbung gesetzlich normierte Beweislastregel infolge Unionsrechtswidrigkeit mittlerweile eine Änderung durch die Judikatur erfahren hat.