Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezieht grundsätzlich jeder, der in einem aktiven Dienstverhältnis steht oder Pensionsbezüge bezieht. Merkmale eines Dienstverhältnisses sind zB Weisungsgebundenheit, kein Tragen des Risikos, etc. Die Einkommensteuer wird hierbei durch den Arbeitgeber als Lohnsteuer (besondere Form der Einkommensteuer) einbehalten und bis zum 15. des Folgemonates an das Finanzamt abgeführt. Diese Einkünfte werden grundsätzlich im Nachhinein durch freiwillige Veranlagung oder Pflichtveranlagung veranlagt.