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Ein- oder Zweifamilienhaus - Miete

Miet- und WohnrechtMieteHandlerOktober 2024

Während es sich beim Einfamilienhaus um ein Wohnhaus mit einer selbstständigen Wohnung handelt, verfügt ein Zweifamilienhaus über zwei eigenständige Wohnungen. Die mietrechtliche Einstufung eines Ein- bzw Zweifamilienhauses ist interessant, weil Mietverträge, die nach dem 31. 12. 2001 abgeschlossen wurden, vom Geltungsbereich des MRG ausgenommen sind.

Ein- und Zweifamilienhaus

Unter einem Zweifamilienhaus ist ein Wohnhaus mit zwei eigenständigen Wohnungen,

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