Die unentgeltliche Verwendung von Dienstleistungen für Zwecke außerhalb des Unternehmens, Dienstnehmer-Verrichtungen für den Privatverbrauch sowie unentgeltliche Leistungen an Dienstnehmer des Unternehmers sind einer Eigenverbrauchsbesteuerung zu unterwerfen.
Einleitung
Im UStG bestehen insgesamt vier Eigenverbrauchstatbestände: