Der Eigentümervertreter ist eine natürliche Person aus dem Kreis der Wohnungseigentümer, der die Funktion eines „Kollisionskurators“ überhat und beschränkt teilrechtsfähig ist. Er wird mittels Mehrheitsbeschlusses der Eigentümergemeinschaft bestellt und abberufen. Er vertritt diese im Falle einer Interessenkollision zwischen ihr und dem von ihr bestellten Verwalter in Angelegenheiten der Liegenschaftsverwaltung.