Die Eigentümergemeinschaft bildet sich aus den jeweiligen Mit- und Wohnungseigentümern einer Liegenschaft und ist eine juristische Person, deren (Teil-)Rechtsfähigkeit auf Maßnahmen im Zusammenhang mit der Verwaltung der Liegenschaft beschränkt ist. Innerhalb ihres Geschäftskreises kann sie wirksam Verbindungen eingehen, Rechte erwerben und besitzt aktiv und passiv Klagslegitimation. Sie erfüllt sohin die Wahrnehmung jener Interessen, welche einer koordinierten und gemeinschaftlichen Vorgehensweise bedürfen.