Ehegatten sind einander zum Beistand verpflichtet (§ 90 Abs 1 ABGB). Beistand ist die umfassende Pflicht der Ehegatten zur gegenseitigen Hilfe und Unterstützung sowohl in materiellen als auch in immateriellen Belangen. Die Beistandspflicht ist zwar nicht unmittelbar durchsetzbar, ihre Verletzung kann jedoch zu scheidungsrechtlichen (Eheverfehlung) und unterhaltsrechtlichen (etwa einer Verwirkung des Unterhaltsanspruchs), allenfalls auch zu schadenersatz- und bereicherungsrechtlichen Konsequenzen führen.