Belästigung stellt eine jener Verhaltensweisen dar, die aufgrund des GlBG ( bzw. BEinstG) den Tatbestand der Diskriminierung erfüllen. Gesetzlich geregelt sind dabei sowohl die Belästigung aufgrund des Geschlechts, welche sich weiter in die geschlechtsbezogene und sexuelle Belästigung (§§ 6 f GlBG) untergliedert, als auch die Belästigung in Zusammenhang mit der ethnischen Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, Alter oder sexueller Orientierung (§ 21 GlBG). § 7d BEinstG schließlich regelt die Belästigung in Zusammenhang mit einer Behinderung.