Zentraler Anknüpfungspunkt des österreichischen Gleichbehandlungsrechts ist der Begriff der Diskriminierung. Während Diskriminierungen verschiedene Formen (Belästigung, Diskriminierung beim Entgelt usw) annehmen können, ist ihnen gemein, dass eine bestimmte Person eine weniger günstigere Behandlung erfährt als andere Personen in derselben Situation. Um solche Schlechterbehandlungen hintanzustellen, sieht das GlBG vor, dass eine unterschiedliche Behandlung aufgrund bestimmter Merkmale verboten ist. Im Folgenden soll daher dieser zentrale Begriff der Diskriminierung näher bestimmt werden.