Die Verschwiegenheitspflicht des Arbeitnehmers ergibt sich aus seiner Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber und verpflichtet ihn zur Geheimhaltung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen. Häufig werden die gesetzlichen Geheimhaltungspflichten im Arbeitsvertrag konkretisiert und erweitert.