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Dienstleistungsfreiheit – Verbot der Diskriminierung und Beschränkung

EuroparechtFreier DienstleistungsverkehrLöwJuni 2026

Art 56 Abs 1 AEUV verbietet Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs innerhalb der EU für Unionsbürger, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind. Eine Beschränkung kann durch Diskriminierung oder in sonstiger Weise erfolgen. 

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