Die Arbeitnehmerfreizügigkeit schützt arbeitnehmende Unionsbürger hinsichtlich der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat. Arbeitnehmer ist, wer während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält.
Arbeitnehmer
Die Arbeitnehmerfreizügigkeit schützt Unionsbürger, die Arbeitnehmer sind.1

