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Arbeitnehmerfreizügigkeit – Arbeitnehmerbegriff und Schutzbereich

EuroparechtFreier PersonenverkehrLöwJänner 2026

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit schützt arbeitnehmende Unionsbürger hinsichtlich der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat. Arbeitnehmer ist, wer während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält. 

Arbeitnehmer

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit schützt Unionsbürger, die Arbeitnehmer sind.11EuGH 29. 10. 1998, C-230/97, Awoyemi, Rn 29.

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