Im Gegensatz zu den üblichen Verteilungsnormen, die das Besteuerungsrecht an Einkünften zum Inhalt haben, regelt Art 22 OECD-MA die Aufteilung des Besteuerungsrechts für Steuern vom Vermögen. Der Beitrag zeigt den systematischen Zusammenhang mit den Verteilungsnormen der Art 6 bis 21 OECD-MA und erörtert unklare Begriffsdefinitionen. Insb soll dabei der Anwendungsbereich der Norm hervorgehoben werden.