Welchem Staat sind Einkünfte zuzurechnen, die von keiner Verteilungsnorm erfasst werden? Die Verteilungsnormen sorgen für eine Zuteilung der national bestehenden Besteuerungsrechte, sofern die Anwendungsvoraussetzungen erfüllt sind und der Ansässigkeitsstaat/Quellenstaat bestimmt ist. Der Anwendungsbereich des Art 21 OECD-MA sowie die grundsätzliche Aufteilung des Besteuerungsrechts sollen dargestellt werden. Der Fokus liegt dabei auf der österreichischen Abkommenspraxis und Auslegung dieser Regelungen. Insb sollen die relevanten Anwendungsbereiche erörtert werden.