Transparenz ist einer der zentralen Grundsätze der DSGVO (Art 5 Abs 1 lit a DSGVO). Im Rahmen dieser Transparenz sind Verantwortliche verpflichtet, die Betroffenen umfassend zu informieren. Diese teilweise weitreichenden Informationspflichten sind in Art 13 und 14 DSGVO geregelt.