Im Rahmen der Tätigkeit eines Rechtsanwaltes wird eine Vielzahl von (meist sensiblen) Daten verarbeitet. Neben den Daten von Mandanten und Gegnern betrifft dies auch die Daten von Mitarbeitern. Die Verarbeitung dieser Daten hat freilich rechtmäßig zu erfolgen: Wesentliche Grundlage dafür ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die seit 25. 5. 2018 anwendbar ist. Im Folgenden soll ein Einblick in die berufsspezifischen Aspekte gegeben werden.