Die DSGVO ermöglicht einem Verantwortlichen – wie auch schon die bisherige Rechtslage – seine Datenverarbeitung im Auftrag vornehmen zu lassen, sodass er diese nicht innerhalb der eigenen Organisation durchführen muss. An die Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen zu diesem Auftragsverarbeiter werden strenge Anforderungen gestellt. Diese Regelungen bewirken weitreichende Änderungen gegenüber der bisherigen Rechtslage, was sowohl bei Alt- aber auch bei Neuverträgen zu berücksichtigen ist. Zudem werden für Auftragsverarbeiter neue Verpflichtungen normiert.