Die Datenverordnung (Data Act) regelt die Weitergabe und die Bereitstellung von Daten, vorvertragliche Informationspflichten und missbräuchliche Vertragsklauseln in diesem Zusammenhang, Bestimmungen zum Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten, Schutz- und Interoperabilitätsanforderungen, Sanktionen sowie Rechtsbehelfe. Adressaten sind Hersteller vernetzter Produkte und Anbieter verbundener Dienste, Nutzer, Dateninhaber und -empfänger, öffentliche Stellen sowie Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten. Die Verordnung ist ab dem 12. 9. 2025 anzuwenden.