Die Bilanz zeigt die Vermögenslage des Unternehmens und bildet neben der Gewinn- und Verlustrechnung den Jahresabschluss.
Zweck
Die Bilanz ist neben der Gewinn- und Verlustrechnung ein Bestandteil des Jahresabschlusses und zeigt die Vermögenslage des Unternehmens. § 198 Abs 1 UGB nennt folgende Hauptposten.